Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

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Die Durchsetzung des gesetzlich zwingend vorgesehenen Pflichtteilsanspruchs, oder die Abwehr eines unberechtigten Pflichtteilsanspruchs erfolgt im Verlassenschaftsverfahren oder in einem Pflichtteilsprozess, der oft mit Auskunftsbegehren verknüpft ist.

Da die Quote meistens unstrittig ist, ist es bei der Durchsetzung sehr wichtig, die Bemessungsgrundlage zu eruieren. Vor allem muss früheren Schenkungen und „verheimlichtem Vermögen“ nachgegangen werden, da diese Werte unter gewissen Umständen dem vorhandenen Erbschaftsvermögen zugezählt werden.

Hier stellen sich komplexe Rechtsfragen und benötigen Sie einen Erbrechtsexperten, um ihre Ansprüche vollständig abzuklären! Auf der anderen Seite ist es rechtlich auch notwendig geltend gemachte Pflichtteilsansprüche zu überprüfen und diese gegebenenfalls, sofern sie nicht berechtigtsind, abzuwehren.

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