Wenn ein Angehöriger verstirbt, stellt sich eine Vielzahl an Fragen bezüglich der Erbschaft. Allen voran, ob die gesetzlicheoder die gewillkürte Erbfolge eintritt. Dafür gilt es abzuklären, ob es ein Testament gibt und dieses wirksam ist. Gerade die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung sollte unter Beiziehung eines Erbrechtsexperten beurteilt werden, weil die Voraussetzungen hierfür vom Obersten Gerichtshof in einer Vielzahl an Entscheidungen verschärft wurden.
Neben der Frage der Erbenstellung können Ihnen zusätzlich noch weitere Ansprüche auf Grund des Gesetzes oder einer letztwilligen Verfügung zustehen, allen voran Legate und Pflichtteilsansprüche.
Meine Kanzlei steht Ihnen zur Abklärung dieser Ansprüche gerne zur Verfügung.