Nachlass- und Vermögensübergabeplanung

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„Der Tod ist erst der Anfang.“ Das gilt auch für Ihr Vermögen.Grundsätzlich steht es Ihnen frei, mit Ihrem Vermögen zu tun, wasauch immer Sie wollen. Dies gilt sowohl zu Ihren Lebzeiten als auch für die Nachlassplanung.

Diese Verfügungsfreiheit ist lediglichdurch das Pflichtteilsrecht beschränkt. Unabhängig davon, ob SieIhr Vermögen noch zu Lebzeiten verteilen oder aber die Aufteilung durch ein Testament regeln möchten, ist eine professionelle Beratung unabdinglich, um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen.

Kontaktieren Sie uns, um im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches Ihre Möglichkeiten der Vermögensverteilung zu erfahren.

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