Die Verlassenschaftsabhandlung wird von einem öffentlichen Notar geleitet, der hierbei als Organ des Gerichts auftritt. Er wird als Gerichtskommissär bezeichnet. Der Gerichtskommissär hat für den Fortgang des Verfahrens zu sorgen und die Vermögenswerte zuermitteln, sofern hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Der Gerichtskommissär sollte in seiner Position neutral handeln, er unterstützt Sie daher nicht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In der Abhandlung treffen aber eine Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsansprüchen aufeinander, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen. Dabei ist Vorsicht geboten, weil Vereinbarungen und Erklärungen, die vor dem Gerichtskommissär abgegeben werden, rechtlich verbindlich und exekutiv durchsetzbar sind.
Die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren durch einen Erbrechtsspezialisten ist daher ratsam, um ungerechtfertigte Forderungen von Ihnen abzuwehren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.